Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Die entsprechenden Briefwahlunterlagen können Sie ab sofort vor Ort im Meldeamt oder auch online über diesen Link beantragen.