EU-Dienstleistungsrichtlinie
Als EU Bürger möchten Sie in Deutschland beispielsweise einen Friseursalon eröffnen?
Oder Sie wollen als deutscher Staatsangehöriger in einem anderen EU-Staat zum Beispiel als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten?
Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterstützt Sie in Sachsen ein "Einheitlicher Ansprechpartner (EA)" bei Ihren Anliegen an die Verwaltung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Diese zentrale Stelle begleitet Sie bei den erforderlichen Verwaltungsverfahren und kann sich in Ihrem Auftrag um die weitere Kommunikation mit allen beteiligten Behörden kümmern.