Schöpfverbot an Gewässern im Erzgebirgskreis


Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreises weist darauf hin, dass die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) untersagt ist.
Die entsprechende Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“ wurde am 17. Juli 2023 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 28/2023 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt am Folgetag in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2023 bzw. bis auf Widerruf.
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat sich die Niedrigwassersituation an den Gewässern im Erzgebirgskreis zugespitzt. Die Wasserstände sind, bezogen auf das gesamte Kreisgebiet, flächendeckend derzeitig sehr niedrig.
Im Rahmen von Einsätzen zur Brandbekämpfung gibt es keine Einschränkungen (§16 SächsBRKG).