Früjahrskehrung in Affalter 16.+17.04.2025


Die in der Märzausgabe des Heimatblattes angekündigte Frühjahrsreinigung in Affalter am 02.04.2025 wird am 16. und 17.04.2025 nachgeholt.
Hier nochmal alle Infos zur Straßenreinigung:
Die Stadt Lößnitz gewährleistet die Reinigung der Fahrbahnen, Überwege und Einflussöffnungen der Straßenkanäle der in der Anlage 1 der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Lößnitz vom 15.07.1997 aufgeführten Straßen. Die Reinigung wird grundsätzlich in den Monaten April bis November mittwochs zu den unten genannten Terminen erfolgen. Gegebenenfalls soll auch vor Feiertagen und Festlichkeiten in der Stadt Lößnitz die Kehrmaschine zum Einsatz kommen. Die Termine für das Jahr 2025 zur Straßenreinigung werden wie folgt festgelegt:
09.04. l 07.05. l 04.06. l 09.07. l 10.09. l 08.10. l 12.11.
Wie auch in den vergangenen Jahren wird es im Ortsteil Affalter eine „Frühjahrsreinigung“ geben.
Dies betrifft: Hauptstraße, Hartensteiner Straße und Am Katzenstein (innerhalb der Bebauung).
Stattfinden wird diese am 16. & 17.04.2025.
Kurzfristige Änderungen der Kehrtermine bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie zwingend die zur Straßenreinigung aufgestellte Verkehrsbeschilderung.
Zur Straßenreinigungspflicht der Anlieger teilen wir Ihnen mit, dass bereits seit dem Jahr 1997 als Ortsrecht die Straßenreinigungspflicht mittels Satzung auf die an den öffentlichen Straßen vorhandenen Grundstücksanlieger übertragen wurde. Die Eigentümer und Besitzer der an diesen Straßen anliegenden Grundstücke haben dafür Sorge zu tragen, dass, soweit nicht besondere Umstände (plötzlich, den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Säubern notwendig machen, die Straßen einmal wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag und zwar:
· vom 01. April bis 30. September bis spätestens 18:00 Uhr
· vom 01. Oktober bis zum 31. März bis spätestens 16:00 Uhr zu reinigen sind.
Wir danken allen Bürgern unserer Stadt, die sich bereits im Rahmen eines „Frühjahrsputzes“ eine Reinigung an Ihren Grundstücken eingeplant oder gar durchgeführt haben.