Öffentliche Bekanntmachung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Pfefferberg"
Fassung vom November 2024
Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner Sitzung am 08.01.2025 mit Beschluss-Nr: SR/2025/0006 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pfefferberg“ in der Fassung vom November 2024 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
In der Zeit vom 27.01.2025 – 07.03.2025 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pfefferberg“ in der Stadt Lößnitz in der Fassung vom November 2024 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt: https://www.stadt-loessnitz.de/ sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Lößnitz im Bereich des Bürgerbüros, im EG des Rathauses, Marktplatz 1, 08294 Lößnitz zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und 13:30 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | und 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pfefferberg“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.
Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an f.rother@stadt-loessnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude II, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Pfefferberg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Lößnitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lößnitz in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
In den Anhängen finden Sie nochmals die Bekanntmachung sowie die Begründung und Planzeichnung.